Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Fallen bei einem Schaden oder einem Unfall zusätzliche Kosten an?

Grundsätzlich fallen nur bei selbstverschuldeten Schäden Kosten an. Die Höhe beträgt jeweils den von dir gewählten Selbstbehalt. Sollte die Reparatur unterhalb des von dir gewählten Selbstbehaltes liegen, reduzieren sich die Kosten entsprechend. Unverschuldete Schäden verursachen nur dann zusätzliche Kosten, wenn dir die Drittpartei unbekannt ist – wie es beispielsweise beim Parken, etwa bei Parkschäden, oft der Fall ist. Ist die Drittpartei vor Ort, ist es deshalb umso wichtiger, das Unfallprotokoll mit allen Kontaktdaten korrekt auszufüllen und von der Gegenpartei unterzeichnen zu lassen sowie die Schadennummer der Drittpartei zu erhalten. 

Aufgrund der Häufigkeit von Parkschäden empfehlen wir beim Auto-Abo eine Parkschadenversicherung abzuschliessen – damit sind jährlich zwei Parkschäden ohne Selbstbehalt gedeckt.